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Vergessen Sie nicht das Übergabeprotokoll!

Für Besitzer · 21. april 2017 · 1 Minute

Das Übergabeprotokoll zu unterschreiben ist nicht gesetzpflichtig und muss nicht ein Teil des Mietvertrages bilden. Es liegt also nur an den Partnern, ob sie das Übergabeprotokoll unterschreiben, oder nicht. Allerdings mit der Unterschrift des kompletten Übergabeprotokolls kann man verschiedene zukünftige Streitigkeiten zwischen dem Vermieter und Mieter vermeiden. Aus diesem Grund ist es zu empfählen dem Konzept des Übergabeprotokolls genaue Aufmerksamkeit zu widmen.


Der Zweck des Übergabeprotokolls besteht vor allem darin, den aktuellen Zustand der Wohnung zu beschreiben. Deswegen soll es mindestens erhalten:


1) Die Namen den Teilnehmern, eventuell denen Vertreter. Im Falle, dass einer der Teilnehmer sich auf Grunde einer Vollmacht verträten liest, sollte diese als Beilage des Übergabeprotokolls sein;


2) Bezeichnung der Wohnung, die Adresse, Nummer, Auflistung von Räumen und die Wohnfläche;


3) Erklärung des Vermieters, dass er das Wohnrecht an den Mieter übergibt und Erklärung diesen, dass er es annimmt;


4) Auflistung der Wohnungsausstattung, welche der Mieter benutzen kann, inclusive der Beschreibung von Art und Zustand;


5) Beschreibung der Wohnung und ihres Zustandes insgesamt allen festgestellten Defekten;


6) Schlüsselzahl, welche dem Mieter von der Wohnung und den gemeinsamen Wohnräumen übergeben worden sind;


7) Stand der Messgeräte (Gas, Strom, Wasser) einschließlich deren Herstellungsnummern;


Es ist empfehlenswert, dass das Übergabeprotokoll auch eine Fotodokumentation der Wohnung und ihrer Ausstattung enthält.


Wie schon der Titel zeigt, soll das Übergabeprotokoll im Augenblick der Wohnungsübergabe an den Mieter abgeschlossen sein. Jedoch eine Unterlassung des Übergabeprotokollsunterschrifts bei der Wohnungsübergabe muss nicht ein Hindernis für die folgende verträgliche Beschreibung des Zustandes der Wohnung und dessen Ausstattung sein. Das Übergabeprotokoll kann man zum Beispiel mit einer Abstimmung, welche die oben erwähnten Tatsachen erhalten wird, ergänzen.


Das Übergabeprotokoll bildet Schutz für die Vermieter als für die Mieter. Mit der Unterschrift des Übergabeprotokolls sind sich beide Partner über den Zustand der Wohnung einstimmig. Bei dem Mietsende ist der Mieter verpflichtet die Wohnung in dem Zustand, in welchem er sie übernommen hat, zurückzugeben. Diesen Zustand dokumentiert gerade das Übergabeprotokoll und wenn es zu einer Abweichung von dem kommt, ist der Mieter verantwortlich dafür.

Aus diesem Grund sollten die Vertragspartner bei dem Mietsvertrag entsprechende Aufmerksamkeit dem Übergabeprotokoll widmen. Gerade dank einem kompletten und richtigen Übergabeprotokoll kann man Streitigkeiten zwischen dem Mieter und Vermieter vermeiden.

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